Unter dem Begriff Bleaching versteht man das Aufhellen der Zähne. Grundsätzlich ist hierbei zu beachten, dass nur die eigene Zahnsubstanz aufgehellt werden kann. Füllungen und Kronen behalten ihre Farbe, sodass diese später angeglichen werden müssen. Die am häufigsten verwendeten Bleichmittel sind Oxidationsmittel wie Wasserstoffperoxid. Hierbei wird Sauerstoff freigesetzt, der den Aufhellungsprozess einleitet. Bleaching lässt sich sowohl bei vitalen als auch bei wurzelkanalbehandelten Zähnen durchführen – nur die Methode ist unterschiedlich.
Bleaching
Bleaching
Bleaching – Zuhause oder in der Praxis?
Beim Bleichen vitaler Zähne unterscheidet man zwischen dem Bleichen in der Praxis (Office-Bleaching) und dem Bleichen zu Hause (Home-Bleaching). Wir raten mehr zum Home-Bleaching, da der Patient hier eher die Möglichkeit hat, den Bleichungsgrad zu bestimmen. Ein späteres Nachbleichen, z.B. nach einem Jahr, ist viel einfacher. Beim Home-Bleaching wird ein deutlich milderes Wasserstoffperoxid-Gel verwendet als beim Office-Bleaching. Grundsätzlich sollte Bleaching nur unter zahnärztlicher Kontrolle durchgeführt werden. Wir fertigen für den Patienten eine individuelle Bleachingschiene an, damit das Bleichmittel möglichst wenig Kontakt mit der Schleimhaut hat. Eine konfektionierte Schiene aus der Drogerie kann das nicht gewährleisten.
Es kann nach dem Bleichen vitaler Zähne zu vorübergehender Empfindlichkeit der Zahnhälse kommen, die aber meist recht schnell abklingen. Auch hier ist immer eine zwischenzeitliche zahnärztliche Kontrolle angeraten.
Bleaching – Zuhause oder in der Praxis?
Beim Bleichen vitaler Zähne unterscheidet man zwischen dem Bleichen in der Praxis (Office-Bleaching) und dem Bleichen zu Hause (Home-Bleaching). Wir raten mehr zum Home-Bleaching, da der Patient hier eher die Möglichkeit hat, den Bleichungsgrad zu bestimmen. Ein späteres Nachbleichen, z.B. nach einem Jahr, ist viel einfacher. Beim Home-Bleaching wird ein deutlich milderes Wasserstoffperoxid-Gel verwendet als beim Office-Bleaching. Grundsätzlich sollte Bleaching nur unter zahnärztlicher Kontrolle durchgeführt werden. Wir fertigen für den Patienten eine individuelle Bleachingschiene an, damit das Bleichmittel möglichst wenig Kontakt mit der Schleimhaut hat. Eine konfektionierte Schiene aus der Drogerie kann das nicht gewährleisten.
Es kann nach dem Bleichen vitaler Zähne zu vorübergehender Empfindlichkeit der Zahnhälse kommen, die aber meist recht schnell abklingen. Auch hier ist immer eine zwischenzeitliche zahnnärztliche Kontrolle angeraten.
Bleaching
Bleaching von verfärbten wurzelkanalbehandelten Zähnen
Ein wurzelkanalbehandelter Zahn besitzt immer eine Füllung, die bei der vorangegangenen Wurzelbehandlung als Zugang diente. Diese Füllung wird entfernt. Dafür benötigt man keine Anästhesie, es ist völlig schmerzfrei, da ein solcher Zahn ja keinen Nerv mehr hat. In diese Kavität wird das Bleichmittel eingebracht und das Ganze mit einer provisorischen Füllung verschlossen. Nach erfolgtem Bleichen werden das Bleichmittel und die provisorische Füllung wieder entfernt und durch eine neue permanente Füllung ersetzt. Da das Bleichen von Zähnen eine Wunschleistung des Patienten ist, wird es von keiner gesetzlichen oder privaten Versicherung übernommen.
Ob ein gewünschtes Bleaching angeraten ist, kann nur nach einer individuellen Untersuchung und einem Beratungsgespräch des Zahnarztes entschieden werden.